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Was Balkonbesitzer jetzt wissen müssen
15Juni
Wie Sie Ihren Balkon gestalten und nutzen, dürfen Sie nur zum Teil selbst entscheiden. Was erlaubt ist und was nicht, lesen Sie im folgenden Artikel.
Gestaltung und Sonnenschutz
Tische, Stühle oder Sonnenschirme sind immer erlaubt – auch die Bepflanzung steht Ihnen zunächst frei. Blumentöpfe müssen jedoch gesichert werden. Für einen Sichtschutz oder gar eine Komplettverkleidung, Rankengitter und Markisen brauchen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters. Er darf Ihnen sogar vorschreiben, dass die Optik an die Fassade angepasst werden muss. Ihre Wäsche dürfen Sie auf dem Balkon trocknen, sofern der Wäscheständer nicht über die Balkonbrüstung herausragt.
Grillen und Feste
Bei Festen dürfen Ihre Gäste selbstverständlich auf den Balkon – die Nachtruhe ab 22 Uhr ist jedoch unbedingt einzuhalten. Sofern es im Mietvertrag nicht verboten ist, dürfen Sie auch auf Ihrem Balkon grillen. Fühlen sich Nachbarn allerdings durch Rauch und Gerüche belästigt, kann es Ärger geben. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Nachbarn und schaffen Sie sich einen Gas- oder Elektrogrill an, um die Rauchentwicklung auf ein Minimum zu reduzieren.
Rauchen auf dem Balkon
Der Bundesgerichtshof hat 2015 in einem Urteil entschieden, dass das Rauchen auf dem eigenen Balkon erlaubt ist, solange Nachbarn dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. In Einzelfällen können Raucher sogar dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen.
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